AGB und Einkaufsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LUDWIG SCHNEIDER MESSTECHNIK GMBH
1. Geltung und Vertragsschluss
Lieferungen und Leistungen an den Kunden, gleich welcher Art, erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Ge- schäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Unsere allgemeinen Ge- schäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns oder durch Ausführung der Bestellung zustande. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben von uns werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen unverzüglich schriftlich, spätes- tens innerhalb von 4 Werktagen ab Zugang. Mit der Bestellung einer Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme wird schriftlich erklärt.
Soweit im Einzelnen etwas Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart ist, gelten ergänzend und in nachfolgender Rei- henfolge hinsichtlich des Vertragsinhaltes die Festlegungen und Spezifikationen in den Angebotsschreiben, die Baupläne und Leistungsbeschreibungen, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die allgemeinen Vorschriften des Bür- gerlichen Gesetzbuches.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Anlieferung durch unsere Kunden.
2. Kostenvoranschlag/Vorarbeiten
Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Model- len, die vom Kunden angefordert werden, sind vergütungspflichtig.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so können etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet werden.
3. Lieferung
Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und nach Klärung der technischen Fragen, sowie dem Eingang vom Kunden zu stellender Prüflinge, Geräte, Unterlagen und Pläne.
Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Falls die Störung länger als 6 Monate dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurück- treten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.
Geraten wir in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und verstreichen lassen einer angemessenen Nachfrist, zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nichts anderes aus diesen Bedingungen ergibt.
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, können wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zu Ab- nahme der Produkte können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Weitere Rechte bleiben unberührt.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Ver- sendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet, sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist oder sich unmittelbar aus der Auftragsbestätigung ergibt. Sie verstehen sich ab unserem Werk zuzüg- lich Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungen sind durch den Kunden, sofern nichts Abweichendes vereinbart, innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug zu leisten.
Bei Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Wechsel gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. Schecks und Wechsel werden von uns nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Scheck- und Wechselspesen angenommen.
Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel, kommt er in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geld- schuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Kunden behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen Fällen können wir auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demsel- ben Vertragsverhältnis beruht.
Bei nachträglichen Änderungen der Ausführung gegenüber unserem Angebot oder dem Bestätigungsschreiben, sei es auf Grund von Kundenwunsch, technischer Zwangsläufigkeiten, unvorhergesehener Erschwernisse oder sonstiger, von uns nicht zu beeinflussender Umstände, sind wir berechtigt, zusätzlichen Aufwand dem Kunden nachzuberechnen.
Unsere Ansprüche auf Bezahlung verjähren in fünf Jahren.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Dienstleistung und Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde darf die Dienstleistung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehalts veräußern, wobei er uns bereits hiermit die daraus resultierenden Forderungen in Höhe der offenen Forderungen von uns sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Diese Befugnis ist widerruflich. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsge- mäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Soweit der Wert der Sicherheiten von uns den Nennwert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Verlangen, Sicherheiten freigegeben.
6. Gewährleistung
Der Kunde muss die Lieferung sofort nach Erhalt überprüfen und etwaige Beanstandungen sowie offene oder versteckte Mängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzeigen, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt bzw. nach Ent- deckung. Der Kunde verliert Gewährleistungs- und Ersatzansprüche hinsichtlich fehlender garantierter Eigenschaften, wenn er die Lieferung nicht sofort nach Erhalt, spätestens vor Bearbeitung, Verbrauch, Gebrauch, Einbau oder Weiter- veräußerung überprüft und uns Beanstandungen nicht innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilt. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Gewährleistung- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die recht- zeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit die gelieferten Produkte wegen nicht ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung, wegen Beschädigung, unsachgemäßer Benutzung, Behandlung oder Reparatur defekt sind. Für Fremder- zeugnisse oder Fremdprodukte, die mit Lieferungen und Leistungen von uns verbunden werden oder gemeinsam mit diesen Produkten eingesetzt werden, sind Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, wobei wir diejenigen Haftungsansprüche an den Kunden abtreten, die uns dem Lieferanten der Fremdlieferung gegen- über zustehen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen übernehmen wir keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit unserer Lieferungen und Leistungen, sofern diese durch den Kunden mit Fremdprodukten verbunden oder gemeinsam mit diesen betrieben werden. Sind bei einer aus mehreren Teilen bestehenden Lieferung nur einzelne Teile mangelhaft, beschränken sich die Ansprüche des Kunden uns gegenüber nur auf diese Teile. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung. Ersetzte Teile gehen in das Eigen- tum von uns über, soweit sie sich nicht schon in unserem Eigentum befanden. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haf- tungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach ge- scheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Man- gels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns ein grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weiterge- hende Ansprüche unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Alle Scha- densersatzansprüche, auch aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und insbesondere aus Produkthaf- tung oder sonstigen Rechtsgründen bestehen gegen uns, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden und die Pflichtverlet- zung auf unserer Betriebsorganisation beruht. Diese Ansprüche verjähren in sechs Monaten, wobei die Verjährungsfristen mit der Auslieferung beginnen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen Abweichendes bestimmt ist.
7. Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes vorherseh- baren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
8. EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9. Schutzrechte
Der Kunde wird uns unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutz- rechte durch die gelieferte Dienstleistung informieren. Soweit wir im Auftrag und nach Vorgabe des Kunden prüfen, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass durch die Produkte Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde stellt uns insoweit auch von Inanspruchnahme durch Dritte frei.
Der Kunde hat uns bei der Verteidigung seiner Schutzrechte die erforderliche Hilfe zu leisten.
Ist der Kunde durch Rechte Dritter an der Nutzung der gelieferten Produkte gehindert, werden wir nach seiner Wahl dem Kunden das Recht zum Gebrauch verschaffen oder die Produkte durch andere, Drittrechte nicht verletzende Produkte ersetzen.
10. Besondere Bedingungen für Kalibrierungen
Alle, uns vom Kunden erteilten Aufträge führen wir ausschließlich auf der Grundlage unserer Geschäftsbedingungen aus, die der Kunde ausdrücklich mit seiner Auftragserteilung anerkennt. Diese stehen für jeden Kunden im Internet unter www.kalibrierlabor.org zum Download bereit oder werden auf Anforderung postalisch übersandt. Bei inhaltlichen Wider- sprüchen gelten zunächst unsere Regelungen, dann unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und sodann die jeweilige gesetzliche Regelung.
Der Kunde ist verpflichtet, die beigestellten Prüflinge auf eigenes Risiko in geeigneter Verpackung uns zu übersenden. Er hat die Lieferung in eigener Verantwortung, sowohl für den Hin- wie auch für den Rücktransport, gegen etwaige Schäden oder den Verlust zu versichern. Sofern wir bei Anlieferung eine Beschädigung an der Verpackung und/oder an dem bei- gestellten Prüfling feststellen, zeigen wir dies dem Kunden an. Wir sind lediglich zur Sichtprüfung verpflichtet.
Die beigestellten Prüflinge müssen für den Kalibriervorgang und die geforderte Dienstleistung geeignet sein. Wir sind nicht verpflichtet, uns zur Verfügung gestellte Prüflinge auf diese Eignung hin zu überprüfen. Dies geschieht in eigener Verantwortung des Kunden. Eine Haftung für Schäden die im Rahmen der Kalibrierung, auf Grund falscher Angaben des Kunden über die beigestellten Prüflinge entstehen oder aber durch Vorschäden an den Prüflingen, ist ausgeschlossen. Soweit uns zur Kalibrierung überstellte Prüflinge, auf Grund falscher Angaben des Kunden oder sonstiger Schäden, bei der Kalibrierung beschädigt werden, ist eine Haftung dem Kunden gegenüber ausgeschlossen. Wir haben das Recht, durch einen solchen Prüfling an unseren Prüfeinrichtungen verursachte Schäden, gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
Da die Kalibrierung eine Dienstleistung ist, können Beanstandungen und sonstige Ansprüche uns gegenüber im Zusam- menhang mit der durchgeführten Dienstleistung lediglich dann bearbeitet werden, wenn der Kunde diese unverzüglich nach Rückgabe des Prüflings uns gegenüber rügt. Spätestens mit Ablauf von 6 Monaten nach Rücksendung des Prüflings und der Ausstellung des Kalibrierscheins sind alle Ansprüche uns gegenüber ausgeschlossen.
Nachträgliche Änderungen der Anschrift des Auftraggebers in Ergebnisberichten werden mit einer Aufwandspauschale in Rechnung gestellt (siehe Zusatz zu den Auftragspapieren).
Können wir aufgrund von nicht kalibrierfähigen Prüflingen die Kalibrierung nicht durchführen stellen wir dem Kunden eine Aufwandspauschale in Rechnung (siehe Zusatz zu den Auftragspapieren).
Werksprüfscheine und DAkkS-Kalibrierscheine (Ergebnisberichte mit Akkreditierungssymbol) haben abweichend von Eichscheinen keine Angabe über die Gültigkeit – ein Kalibierschein hat somit kein Verfallsdatum. Rekalibrierungsintervalle muss jeder Anwender für sich selbst festlegen. Es gibt im Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) hierzu Informationen und Empfehlungen, wonach sich ein Rekalibrierungsschema ableiten lässt.
Die angebbaren Messunsicherheiten werden grundsätzlich nach Auswertung der Kalibrierdaten ermittelt. In unseren Werksprüfscheinen und Kalibrierscheinen werden standardmäßig keine Konformitätsaussagen getroffen und angegeben. Sollte der Kunde dieses benötigen, ist dies extra und separat unter Angabe von geforderten Spezifikationen und einer Entscheidungsregel (z.B. mit/ohne Berücksichtigung der laboreigenen Messunsicherheit) zu beauftragen.
Werkskalibrierungen (Werksprüfscheine) dienen ab dem 01.08.2016 nicht mehr zur Rückführung auf nationale Normale. Eine Anerkennung dieser Scheine wird als Rückführungsnachweis verweigert. Im Zweifelsfall ist eine DAkkS-Kalibrierung (Ergebnisbericht mit Akkreditierungssymbol) aus dem akkreditierten Kalibrierlaboratorium D-K-15223-01-00 die bessere Wahl.
11. Allgemeine Bestimmungen
Alle Informationen, Daten, Aufzeichnungen und Absprachen in der gegenseitigen Geschäftsbeziehung werden vertraulich behandelt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmun- gen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nahesten kommt.
Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland aus- schließlich. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent- lich-rechtliches Sondervermögens ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Wertheim vereinbart mit der Maßgabe, dass wir den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen können. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichts- stand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Dem Kunden ist bekannt, dass in unserem Geschäftsgang seine persönlichen Daten geschäftsnotwendig erfasst und bearbeitet werden. Hierin willigt der Kunde ein und gilt als benachrichtigt im Sinne von § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutz- gesetz.

